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Alles was Sie zum Personalfragebogen wissen müssen

Aktualisiert: 7. Nov. 2022

active sourcing recruiting von morgen

Alles Rund um den Personalfragebogen


Der Personalfragebogen ist ein standardisiertes Mittel zur Erfassung von beruflich relevanten Daten. Er erfasst diese sowohl von Mitarbeitern, aber auch von Bewerbern.

Table of Contents

  1. Was steht im Personalfragebogen?

  2. Was darf nicht gefragt werden?

  3. Benötigte Bescheinigungen

  4. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  5. Personalfragebogen in MONA einbinden

  6. Tags:



Was steht im Personalfragebogen?

In der Theorie ist all das erlaubt, wofür ein berechtigtes Interesse besteht. Dazu zählen unter anderem folgende:

  • Persönliche Angaben: Vor- Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand.

  • Werdegang: Schule, Studium/Ausbildung, Weiterbildungen, Arbeitszeugnisse.

  • Führerschein

  • Wettbewerbsverbot mit früheren Arbeitsgeber

  • Allgemeiner Gesundheitszustand (im Gesundheitswesen: Covid19 und Masern-Impfstatus

  • Angaben für die Lohnbuchhaltung: Bankverbindung, Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, Steuerklasse, Freibeträge, Krankenkasse

Der Inhalt des Personalfragebogens ist, sofern vorhanden, mit dem Betriebsrat abzustimmen (§ 94 Abs. 1 BetrVG). Dies gilt für neu erstellte Personalfragebögen, sowie für Änderungen an einem bestehenden Bogen.



Was darf nicht gefragt werden?

Die freie Entfaltung der Arbeitnehmer ist zu schützen (§ 75 Abs. 2 BetrVG). Daher sind Fragen, die folgende Themen abfragen nicht gestattet:

  • Gesundheit

  • Schwangerschaft

  • Familienplanung

  • Kinderwunsch

  • Heiratsabsichten

  • ethnische Herkunft

  • Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit

  • Vermögensverhältnisse

  • Vorstrafen

Sollten diese Themen abgefragt werden, ist es dem Bewerber gestattet die Unwahrheit zu äußern. Vereinzelt kann das Abfragen einiger Themen erlaubt sein, sofern ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. So darf nach Vorstrafen gefragt werden, wenn diese für den künftigen Beruf relevant sind, beispielsweise für die Arbeit mit Kindern/Jugendlichen.



Benötigte Bescheinigungen

Folgende Bescheinigungen werden benötigt und sind für die Lohnbuchhaltung relevant:


  • Arbeitsvertrag

  • Sozialversicherungsausweis

  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

  • Bescheinigung über Lohnsteuerabzug

  • ggf. Immatrikulationsbescheinigung

  • ggf. Einverständniserklärung zur elektronischen Übermittlung



Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Daten dürfen nur für zum Zweck des Beschäftigtenstatus erhoben und verarbeitet werden. Dies bedarf eine schriftliche Zustimmung der Beschäftigen. Dabei muss auf das Auskunfts-, Löschungs- und Widerrufungsrecht hingewiesen werden.

Daten sind so minimal wie nötig zu erheben. Die Daten sollten ebenfalls korrekt und aktuell sein, sowie nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum gespeichert werden. Ebenfalls versteht sich, dass die Daten sicher und vertraulich zu behandeln sind.



Personalfragebogen in MONA einbinden

Wenn Sie Ihren Personalfragebogen erstellt haben, dann können Sie diesen in Ihre MONA einpflegen. MONA wird für Sie das Recruiting übernehmen und den Personalfragebogen mit Ihren Bewerbern durchgehen.

Stellen Sie überwiegend Arbeitskräfte aus dem Ausland ein, bei denen es Schwierigkeiten bei der Sprachverständlichkeit geben könnte? Hierbei wird MONA Sie tatkräftig unterstützen.


Unsere MONA kennt 56 unterschiedliche Sprachen, auf denen sie sich problemlos mit Ihren Bewerbern unterhalten kann. Sie kann Ihren, zuvor eingepflegten, Personalfragebogen mit Ihren Bewerbern durchgehen und bei der Beantwortung der Fragen behilflich sein, aber auch den künftigen Arbeitsvertrag kann Sie Ihrem Bewerber auf seiner Muttersprache erklären.

Sollten Sie fragen zu unserer MONA haben oder wissen möchten, wie Sie sie am besten für Ihr Unternehmen anwenden können, dann melden Sie sich hier.



 

Mehr zum Thema Rekrutierung: Lesen Sie unseren Beitrag zur Rekrutierung über WhatsApp.

 

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