Alles was Sie zum Personalfragebogen wissen müssen
Aktualisiert: 7. Nov. 2022
Alles Rund um den Personalfragebogen
Der Personalfragebogen ist ein standardisiertes Mittel zur Erfassung von beruflich relevanten Daten. Er erfasst diese sowohl von Mitarbeitern, aber auch von Bewerbern.
Was steht im Personalfragebogen?
Was darf nicht gefragt werden?
Benötigte Bescheinigungen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Personalfragebogen in MONA einbinden
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Was steht im Personalfragebogen?
In der Theorie ist all das erlaubt, wofür ein berechtigtes Interesse besteht. Dazu zählen unter anderem folgende:
Persönliche Angaben: Vor- Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand.
Werdegang: Schule, Studium/Ausbildung, Weiterbildungen, Arbeitszeugnisse.
Führerschein
Wettbewerbsverbot mit früheren Arbeitsgeber
Allgemeiner Gesundheitszustand (im Gesundheitswesen: Covid19 und Masern-Impfstatus
Angaben für die Lohnbuchhaltung: Bankverbindung, Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, Steuerklasse, Freibeträge, Krankenkasse
Der Inhalt des Personalfragebogens ist, sofern vorhanden, mit dem Betriebsrat abzustimmen (§ 94 Abs. 1 BetrVG). Dies gilt für neu erstellte Personalfragebögen, sowie für Änderungen an einem bestehenden Bogen.
Was darf nicht gefragt werden?
Die freie Entfaltung der Arbeitnehmer ist zu schützen (§ 75 Abs. 2 BetrVG). Daher sind Fragen, die folgende Themen abfragen nicht gestattet:
Gesundheit
Schwangerschaft
Familienplanung
Kinderwunsch
Heiratsabsichten
ethnische Herkunft
Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit
Vermögensverhältnisse
Vorstrafen
Sollten diese Themen abgefragt werden, ist es dem Bewerber gestattet die Unwahrheit zu äußern. Vereinzelt kann das Abfragen einiger Themen erlaubt sein, sofern ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. So darf nach Vorstrafen gefragt werden, wenn diese für den künftigen Beruf relevant sind, beispielsweise für die Arbeit mit Kindern/Jugendlichen.
Benötigte Bescheinigungen
Folgende Bescheinigungen werden benötigt und sind für die Lohnbuchhaltung relevant:
Arbeitsvertrag
Sozialversicherungsausweis
Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
Bescheinigung über Lohnsteuerabzug
ggf. Immatrikulationsbescheinigung
ggf. Einverständniserklärung zur elektronischen Übermittlung
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Daten dürfen nur für zum Zweck des Beschäftigtenstatus erhoben und verarbeitet werden. Dies bedarf eine schriftliche Zustimmung der Beschäftigen. Dabei muss auf das Auskunfts-, Löschungs- und Widerrufungsrecht hingewiesen werden.
Daten sind so minimal wie nötig zu erheben. Die Daten sollten ebenfalls korrekt und aktuell sein, sowie nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum gespeichert werden. Ebenfalls versteht sich, dass die Daten sicher und vertraulich zu behandeln sind.
Personalfragebogen in MONA einbinden
Wenn Sie Ihren Personalfragebogen erstellt haben, dann können Sie diesen in Ihre MONA einpflegen. MONA wird für Sie das Recruiting übernehmen und den Personalfragebogen mit Ihren Bewerbern durchgehen.
Stellen Sie überwiegend Arbeitskräfte aus dem Ausland ein, bei denen es Schwierigkeiten bei der Sprachverständlichkeit geben könnte? Hierbei wird MONA Sie tatkräftig unterstützen.
Unsere MONA kennt 56 unterschiedliche Sprachen, auf denen sie sich problemlos mit Ihren Bewerbern unterhalten kann. Sie kann Ihren, zuvor eingepflegten, Personalfragebogen mit Ihren Bewerbern durchgehen und bei der Beantwortung der Fragen behilflich sein, aber auch den künftigen Arbeitsvertrag kann Sie Ihrem Bewerber auf seiner Muttersprache erklären.
Sollten Sie fragen zu unserer MONA haben oder wissen möchten, wie Sie sie am besten für Ihr Unternehmen anwenden können, dann melden Sie sich hier.
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