Sonderurlaub bei Todesfall
- Denis Franz

- 20. März
- 4 Min. Lesezeit

Was bedeutet Sonderurlaub im Todesfall?
Unter Sonderurlaub versteht man eine bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung aus einem wichtigen, in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund. Im Gegensatz zum Erholungsurlaub, der der Regeneration dient, wird Sonderurlaub gewährt, um unvorhersehbare und unaufschiebbare persönliche Angelegenheiten zu regeln.
Ein Todesfall im engsten Familienkreis gilt als ein solcher Fall der vorübergehenden Verhinderung. Der Arbeitnehmer soll die notwendige Zeit erhalten, um Bestattungen zu organisieren, Behördengänge zu erledigen und die erste Phase der akuten Trauer zu bewältigen, ohne dabei einen finanziellen Nachteil (Lohnfortfall) zu erleiden.
Sonderurlaub bei Todesfall: Anspruch und Dauer
Der Anspruch auf Sonderurlaub ist in Deutschland gesetzlich verankert, wird jedoch häufig durch spezifischere Regelungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen präzisiert oder erweitert.
Die Regeldauer
In der Praxis hat sich eine Dauer etabliert, die je nach Verwandtschaftsgrad variiert:
Tod von Ehepartnern, Lebenspartnern oder Kindern: In der Regel 2 bis 3 Arbeitstage.
Tod von Eltern oder Geschwistern: Meist 1 bis 2 Arbeitstage.
Wichtig ist hierbei: Der Sonderurlaub muss im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ereignis (Todestag oder Beisetzung) genommen werden. Eine spätere Inanspruchnahme, etwa Wochen nach dem Vorfall, ist rechtlich meist nicht vorgesehen.
Sonderurlaub im Todesfall: Unterschiede hinsichtlich des Verhältnisses
Der Anspruch auf Freistellung ist stark vom Verwandtschaftsgrad und der häuslichen Gemeinschaft abhängig. Juristisch wird hier differenziert:
Angehörige ersten Grades (Direkter Anspruch)
Hierzu zählen Personen, mit denen man in gerader Linie verwandt ist oder in einer engen Lebensgemeinschaft steht:
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.
Eigene Kinder (auch Adoptiv- oder Pflegekinder).
Eigene Eltern.
Angehörige zweiten Grades und entferntere Verwandte
Bei Geschwistern, Großeltern, Schwiegereltern oder Onkeln/Tanten besteht gesetzlich oft kein automatischer Anspruch auf bezahlte Freistellung, es sei denn, dies ist im Tarifvertrag (z. B. TVöD) explizit geregelt. Viele Arbeitgeber zeigen sich hier jedoch kulant und gewähren zumindest einen Tag für die Teilnahme an der Beerdigung.
Gesetzliche Regelungen: Wann gibt es im Todesfall Sonderurlaub?
Die zentrale gesetzliche Grundlage ist § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."
Voraussetzungen nach § 616 BGB:
Persönlicher Grund: Der Todesfall einer nahestehenden Person ist ein anerkannter persönlicher Grund.
Unverschulden: Der Arbeitnehmer hat das Ereignis nicht selbst herbeigeführt.
Unerhebliche Zeit: Die Abwesenheit darf nur wenige Tage dauern.
Achtung: Der § 616 BGB ist dispositiv. Das bedeutet, er kann im Arbeitsvertrag rechtssicher ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. In einem solchen Fall besteht nur dann ein Anspruch, wenn der Arbeitsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag eine eigene Klausel zum Sonderurlaub enthält.
Sonderurlaub im Todesfall beantragen
Auch in einer emotionalen Ausnahmesituation müssen arbeitsrechtliche Pflichten gewahrt bleiben.
Unverzügliche Mitteilung: Informieren Sie den Arbeitgeber so schnell wie möglich über den Todesfall und die voraussichtliche Abwesenheit.
Form des Antrags: Zwar reicht oft eine mündliche Absprache, aus Dokumentationsgründen empfiehlt sich jedoch eine kurze E-Mail oder ein schriftlicher Antrag.
Nachweise: Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen Nachweis zu verlangen. In der Regel genügt eine Kopie der Sterbeurkunde oder eine Bestätigung des Bestattungsunternehmens.
Zeitpunkt wählen: Geben Sie an, ob Sie den Urlaub unmittelbar für den Todestag oder für den Tag der Beisetzung benötigen.
Krankschreibung nach einem Todesfall
Sonderurlaub dient primär der Organisation und der Teilnahme an Trauerfeierlichkeiten. Er ist kein Ersatz für eine Arbeitsunfähigkeit. Wenn die psychische Belastung durch den Verlust so groß ist, dass eine geordnete Arbeitsleistung unmöglich wird (z. B. akute Belastungsreaktion, Depression, Schlafstörungen), ist der Gang zum Arzt notwendig.
Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird ausgestellt, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
In diesem Fall greift die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (nach Entgeltfortzahlungsgesetz), nicht der Sonderurlaub.
Es ist rechtlich unzulässig, Sonderurlaub "einzufordern", wenn man eigentlich krank ist – ebenso wie es unzulässig ist, sich "krankzumelden", nur um die Organisation zu bewältigen, wenn man arbeitsfähig wäre.
Auszeit zum Trauern
Da die zwei bis drei Tage gesetzlicher Sonderurlaub oft nicht ausreichen, um einen schweren Verlust zu verarbeiten, gibt es weitere Optionen für eine längere Auszeit:
Abbau von Überstunden: Nutzung des Gleitzeitkontos für eine kurzfristige Auszeit.
Regulärer Erholungsurlaub: Arbeitgeber sind angehalten, Urlaubsanträge in solchen Notsituationen vorrangig zu behandeln.
Unbezahlter Urlaub: Sollten alle Stricke reißen, kann eine unbezahlte Freistellung vereinbart werden. Hierbei ist jedoch die Sozialversicherung (nach einem Monat) zu beachten.
Sabbatical oder Teilzeit: Für eine langfristige Trauerbewältigung können größere Zeitwertkontomodelle genutzt werden.
FAQ: Häufige Fragen zum Sonderurlaub im Todesfall
Bekomme ich Sonderurlaub beim Tod der Schwiegereltern? Nach BGB besteht meist kein direkter Anspruch. Viele Tarifverträge (wie der TVöD) sehen jedoch einen Tag Freistellung vor, sofern man mit dem Verstorbenen in einem Haushalt gelebt hat oder eine besondere Nähe bestand.
Was passiert, wenn der Todesfall in meinen regulären Urlaub fällt? Sonderurlaub kann nicht "nachgeholt" oder auf den regulären Urlaub aufgeschlagen werden. Wenn Sie bereits Urlaub haben, dient dieser bereits der Freistellung von der Arbeit. Eine Gutschrift von Urlaubstagen erfolgt nur im Falle einer nachgewiesenen Krankheit (AU).
Gilt der Anspruch auch für Teilzeitkräfte? Ja, der Anspruch nach § 616 BGB gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern, sofern sie an den betreffenden Tagen zur Arbeit eingeteilt gewesen wären.
Kann der Arbeitgeber Sonderurlaub verweigern? Wenn § 616 BGB nicht wirksam im Vertrag ausgeschlossen wurde und es sich um einen nahen Angehörigen handelt, kann der Arbeitgeber den Antrag nicht grundlos ablehnen. Besteht kein vertraglicher Anspruch, ist die Gewährung reine Kulanz.




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