Reisekostenabrechnung & Reisekosten 2026: Der ultimative Leitfaden
- Denis Franz

- vor 2 Stunden
- 4 Min. Lesezeit

Die effiziente Verwaltung von Geschäftsreisen ist ein zentraler Aspekt der betrieblichen Kostenkontrolle. Da sich gesetzliche Rahmenbedingungen, Pauschbeträge und digitale Anforderungen stetig weiterentwickeln, ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unerlässlich, auf dem neuesten Stand zu bleiben. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte über die Reisekostenabrechnung 2026.
Was sind Reisekosten?
Unter dem Begriff Reisekosten werden alle Aufwendungen zusammengefasst, die einer Person durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen. Eine solche Tätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (dem primären Arbeitsort) beruflich aktiv ist.
Reisekosten sind als Betriebsausgaben (beim Unternehmer) oder Werbungskosten (beim Arbeitnehmer) steuerlich absetzbar. Sie gliedern sich klassischerweise in vier Hauptkategorien:
Fahrtkosten (z. B. Bahntickets, Flüge, Kilometerpauschale)
Übernachtungskosten (Hotel, Pension)
Verpflegungsmehraufwand (Pauschbeträge für Essen und Trinken)
Reisenebenkosten (z. B. Parkgebühren, WLAN im Hotel)
Wer zahlt die Reisekosten?
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, wie Reisekosten getragen werden:
Erstattung durch den Arbeitgeber: In den meisten Fällen übernimmt das Unternehmen die Kosten. Dies geschieht entweder durch direkte Buchung (z. B. Firmenkreditkarte) oder durch die nachträgliche Erstattung der vom Mitarbeiter verauslagten Beträge. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten in gesetzlicher Höhe, ist dies für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Steuerliche Geltendmachung durch den Arbeitnehmer: Verweigert der Arbeitgeber die Erstattung oder zahlt er weniger als die gesetzlichen Pauschalen, kann der Arbeitnehmer die Differenz in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Dies mindert das zu versteuernde Einkommen.
Was ist eine Reisekostenabrechnung?
Die Reisekostenabrechnung ist das formale Dokument, mit dem ein Reisender die während einer Dienstreise entstandenen Ausgaben gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Finanzamt nachweist. Sie dient als Buchungsbeleg und ist Voraussetzung für die steuerfreie Auszahlung von Erstattungen.
Im Jahr 2026 erfolgt die Abrechnung in modernen Unternehmen fast ausschließlich digital. Softwarelösungen ermöglichen es, Belege per App zu scannen und Pauschalen automatisch anhand von Standortdaten zu berechnen, was die Fehlerquote im Vergleich zu manuellen Excel-Tabellen massiv senkt.
Was sind die formalen Vorgaben einer Reisekostenabrechnung?
Damit das Finanzamt die Abrechnung anerkennt, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten. Eine unvollständige Dokumentation kann bei einer Betriebsprüfung zur Versagung des Vorsteuerabzugs oder zur Nachversteuerung führen.
Notwendige Angaben sind:
Name des Reisenden
Datum und Uhrzeit des Beginns und Endes der Reise (wichtig für die Berechnung des Verpflegungsmehraufwands)
Reiseziel und der konkrete Reisezweck (z. B. „Kundenbesuch bei Firma XY“)
Detaillierte Auflistung der einzelnen Kostenpositionen
Originalbelege oder rechtssichere digitale Scans
Unterschrift des Reisenden (bzw. digitale Freigabe im Workflow)
Wann ist eine Reisekostenabrechnung erforderlich?
Eine Reisekostenabrechnung ist immer dann erforderlich, wenn:
Ein Arbeitnehmer eine Erstattung für seine Auslagen vom Arbeitgeber erhalten möchte.
Ein Selbstständiger Dienstreisen als Betriebsausgaben verbuchen will.
Steuerfreie Pauschalen (wie das Tagegeld) ausgezahlt werden sollen.
Ohne eine detaillierte Abrechnung fehlt die Rechtsgrundlage für die steuerfreie Erstattung, wodurch Zahlungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet werden könnten.
Reisekostenabrechnung: Beispiel
Stellen wir uns eine typische Dienstreise im Jahr 2026 vor:
Reisender: Max Mustermann
Zeitraum: 10.05.2026 (08:00 Uhr) bis 12.05.2026 (18:00 Uhr)
Ziel: Berlin (Kundenakquise)
Anreise: Eigener PKW (300 km)
Unterkunft: 2 Nächte im Hotel inkl. Frühstück
In der Abrechnung würde Max die Kilometerpauschale für 300 km angeben, die Hotelrechnung beifügen und für die drei Tage den entsprechenden Verpflegungsmehraufwand (Anreisetag, voller Zwischentag, Abreisetag) beanspruchen. Da das Frühstück im Hotelpreis enthalten war, muss der Verpflegungsmehraufwand entsprechend gekürzt werden.
Welche Kosten sind in der Reisekostenabrechnung erstattungsfähig?
Die Erstattungsfähigkeit richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz (EStG).
Fahrtkosten: Bei Nutzung des privaten PKW gilt die Kilometerpauschale. In 2026 liegt diese für Autos bei 0,30€ pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer ggf. höher durch die Entfernungspauschale, wobei für Dienstreisen meist die pauschalen Sätze des Bundesreisekostengesetzes als Referenz dienen).
Übernachtungskosten: Erstattet werden die tatsächlichen Kosten laut Beleg. Bei Auslandsreisen gibt es oft länderspezifische Pauschalen, falls kein Beleg vorliegt.
Verpflegungsmehraufwand: Hier werden keine Einzelbelege für Supermärkte oder Restaurants abgerechnet, sondern gesetzlich festgelegte Pauschalen genutzt.
Reisenebenkosten: Kosten wie Maut, Parkgebühren, geschäftliche Telefonate oder Gepäckaufbewahrung.
Reisekosten 2026: Verpflegungsmehraufwand im Inland
(Hinweis: Die Werte beziehen sich auf den Stand der gesetzlichen Planungen für 2026).
Der Verpflegungsmehraufwand (VMA) soll die Mehrkosten decken, die durch die Verpflegung fernab der eigenen Wohnung entstehen. Im Inland gelten folgende Sätze:
Kleine Pauschale (> 8 Stunden Abwesenheit): 16€ (für An- und Abreisetage sowie Tage ohne Übernachtung).
Große Pauschale (24 Stunden Abwesenheit): 32€ (für volle Kalendertage).
Kürzung der Pauschale:
Erhält der Reisende Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder sind diese im Hotelpreis enthalten, muss die Pauschale gekürzt werden:
Frühstück: Kürzung um 20 % des vollen Tagessatzes (6,40€).
Mittagessen: Kürzung um 40 % (12,80€).
Abendessen: Kürzung um 40 % (12,80€).
Beispielrechnung: Verpflegungsmehraufwand
Ein Mitarbeiter reist von Montag 10:00 Uhr bis Mittwoch 16:00 Uhr. Das Frühstück ist jeweils im Hotelpreis inkludiert.
Montag (Anreisetag): 16€
Dienstag (Voller Tag): 32€ abzüglich Frühstück (6,40€) = 25,60€
Mittwoch (Abreisetag): 16€ abzüglich Frühstück (6,40€) = 9,60€
Gesamtanspruch VMA: 51,20 €
Verpflegungsmehraufwand im Ausland
Bei Auslandsreisen gelten spezifische Pauschbeträge, die vom Bundesfinanzministerium jährlich angepasst werden. Diese orientieren sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes. So sind die Sätze für die Schweiz oder Japan deutlich höher als für das Inland, während sie in Ländern mit geringeren Kosten niedriger ausfallen können.
Es ist ratsam, für 2026 die jeweils aktuelle BMF-Tabelle heranzuziehen, da sich die Sätze je nach politischer und wirtschaftlicher Lage ändern können.
Reisenebenkosten nicht vergessen!
Häufig werden kleine Beträge übersehen, die sich jedoch summieren können. Zu den erstattungsfähigen Reisenebenkosten gehören:
Parkplatzgebühren und Parkuhren
Maut- und Straßennutzungsgebühren
Trinkgelder (sofern ortsüblich und durch Eigenbeleg nachgewiesen)
Eintrittskarten für berufliche Fachmessen
Schließfachgebühren für Gepäck
Beruflich veranlasste Telefonate oder Internetgebühren
Nicht erstattungsfähig sind private Ausgaben wie Kinobesuche, Massagen im Hotel-Spa oder Bußgelder für zu schnelles Fahren (Strafzettel).
FAQ
Muss ich Quittungen für den Verpflegungsmehraufwand sammeln?
Antwort: Nein. Der VMA wird pauschal abgegolten. Sie müssen lediglich die Abwesenheitszeiten nachweisen. Quittungen für Bewirtungskosten (Essen mit Kunden) sind jedoch separat als Repräsentationskosten abzurechnen.
Kann ich die Reisekostenabrechnung auch per App machen?
Antwort: Ja, das ist im Jahr 2026 der Standard. Achten Sie darauf, dass die Software GoBD-konform ist, damit die digitalen Belege revisionssicher gespeichert werden.
Was passiert, wenn ich privat länger am Zielort bleibe (Bleisure Travel)?
Antwort: In diesem Fall müssen die Kosten zeitanteilig aufgeteilt werden. Nur der geschäftliche Teil ist erstattungsfähig bzw. absetzbar. Die Flug- oder Fahrtkosten können meist voll abgesetzt werden, wenn der geschäftliche Fokus überwiegt (mind. 90 %).
Die Reisekostenabrechnung 2026 erfordert Präzision und ein Verständnis für die aktuellen Pauschalen. Durch den Einsatz digitaler Tools können Unternehmen den administrativen Aufwand minimieren und gleichzeitig die steuerliche Compliance sicherstellen.


Kommentare